Artikel 12: Recht auf Beteiligung und freie Meinungsäußerung
Auszug aus Kinderbüro (2016): Planungshandbuch „Kindergerechte Freizeiträume“, S.12
Wenn Kinder beteiligt werden, können sie sich besser mit ihrer eigenen Lebenswelt identifizieren. Sie können in ihrer Umgebung etwas bewirken – sind also wirkungsvoll und gehen sorgsamer und bewusster mit ihrer Umgebung um. So wachsen sie zu verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft heran.
Je nach Alter können Kinder auf unterschiedliche Weise in Projekten mitwirken und diese mitgestalten. Dabei ist es wichtig, die Methoden der Beteiligung sorgfältig auszuwählen und auf die jeweiligen Kinder bzw. den entsprechenden Bereich gut abzustimmen. In jedem Fall benötigt die Beteiligung von Mädchen und Buben kompetente Begleitung.
Es ist sehr zu empfehlen, ExpertInnen für die Beteiligung von Kindern hinzuzuziehen. Diese haben Erfahrung darin, Kinder und ihre Bedürfnisse in unterschiedlichen Altersphasen in die Planung oder in konkrete Gestaltungsvorhaben einzubinden.
Mit der Initiierung von Beteiligungsprojekten entstehen Verpflichtungen und Verantwortungen seitens der EntscheidungsträgerInnen aus Politik und Verwaltung und der jeweils Zuständigen aus dem Bereich in dem die Beteiligung stattgefunden hat (Freizeit, Schule, Kindergarten, Stadtplanung,…).
Wir haben ein Einmalseins zur Beteiligung von Kindern zusammengestellt. Dieses gibt eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die für eine gelingende und somit gelungene Beteiligung von Kindern zu beachten sind:
Einmaleins zur Beteiligung von Kindern:
- Kinder wertschätzen
- Kinder auf Augenhöhe begegnen
- Beteiligung muss freiwillig erfolgen
- Kindern gegenüber verbindlich sein
- Grad der Beteiligung klarlegen und kommunizieren
- Ziele der Beteiligung klar benennen
- Ergebnisoffen arbeiten
- Verschiedene Altersgruppen miteinbeziehen
- Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
- Inhalte kindgerecht aufbereiten und vermitteln
- Kinder nicht über- oder unterfordern
- Kinder nicht unter Druck setzen, um Erwartungen zu erfüllen
- Die Vielfalt von Kindern wahrnehmen
- Spiel und Freizeit einplanen
- Den Fokus während des Beteiligungsprozesses auf die Kinder richten
- Mit den Beiträgen der Kinder wertschätzend umgehen
Es ist nicht in Ordnung, wenn
- vor dem Beteiligungsprozess eine Zäsur der Erwachsenen stattfindet und Erwachsene den Kindern Entscheidungen aus der Hand nehmen.
- Beteiligungsprozesse missbraucht werden und Erwachsene Kinder vorschieben.
- Erwachsene Kinder manipulieren und ihnen Wörter in den Mund legen.
- es zu einem Abschieben der Themen auf Kindern kommt und dabei der Schutz von Kindern gefährdet ist.
Vorab beteiligen – nachher weniger Sorgen!
Wenn Kinder und Erwachsene in Veränderungsprozesse eingebunden werden, wird ihr ExpertInnenwissen als unmittelbar Betroffene einbezogen. Generell gilt, dass mit Beteiligungsprozessen eine höhere Akzeptanz der Neuerungen bei der Zivilbevölkerung erreicht wird.