Kampagne 2016: „Wir geben den Kinderrechten eine Stimme!“

Kinderrechtekampagne des Kinderbüros – Die Lobby für Menschen bis 14

Das Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14 verleiht vom Weltkindertag am 20. September bis zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November den Kinderrechten eine Stimme! Zwei Monate werden die UN-Kinderrechtskonvention und die Rechte der Kinder für die Öffentlichkeit besonders sichtbar gemacht.

Denn nur wer die eigenen Rechte kennt, kann sie auch einfordern!

Die Ziele der Kinderrechtekampagne sind:

  • Erhöhung der Sichtbarkeit und Bekanntmachung der Kinderrechte und der UN-Kinderrechtskonvention
  • Stärkung und Umsetzung der Kinderrechte auf allen gesellschaftlichen Ebenen
  • Aufklärung von Kindern und Erwachsenen
  • Forderung an die Politik zur Umsetzung gesellschaftlicher Maßnahmen, um die Qualität unseres Zusammenlebens zu erhöhen

Das Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14 fordert PolitikerInnen, EntscheidungsträgerInnen und MultiplikatorInnen auf ihre Verantwortung für unsere Gesellschaft, und damit für unsere Kinder, ernst zu nehmen. Die Kinder sind das schwächste Glied, die am meisten Unterstützung brauchen um gehört zu werden.

Geben Sie mit uns den Kindern und ihren Rechten eine Stimme!
Die Kinderrechtekampagne stellt das Recht auf Schutz und Geborgenheit und das Recht auf eine gesunde Umwelt in den Mittelpunkt –
denn davon können Kinder sicher nicht genug bekommen!
Anlässe diesen Rechten besondere Aufmerksamkeit zu schenken gibt es:

Erstens werden die Anliegen der Kinder, die beispielsweise im Kinderparlament (Graz, Leoben, Bad Radkersburg) ihr Recht zur Meinungsäußerung in Anspruch nehmen und immer wieder das Recht auf eine gesunde Umwelt einfordern, berücksichtigt. Zweitens muss das Recht auf Schutz und Geborgenheit eingefordert werden, weil es leider noch immer nicht selbstverständlich ist.

Die UN-Kinderrechtskonvention hält fest, dass jedes Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs geschützt werden muss (KRK, Artikel 19).

ZUSAMMENFASSUNG der Maßnahmen:

Zum Artikel über die Pressekonferenz in der Kronenzeitung geht es hier.
Zum Artikel im Grazer geht es hier.
Zum Artikel in der Woche geht es hier.

Radiobeitrag über die Kinderrechtekampagne auf Radio Steiermark

 

Projektverantwortliche*r