
TrauDi! fragt nach
Die UN-Kinderrechtskonvention legt mit Art. 13 „Recht auf freie Information und Meinung“ fest, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, Medien zu rezipieren, aber auch ihre Meinung frei zu äußern. Weiters besagt Art. 12, dass Kinder und Jugendliche nicht nur das Recht haben, ihre Meinung in Angelegenheiten, die sie betreffen, zu äußern, sondern dass diese von Erwachsenen auch berücksichtigt wird. Oft werden in der Praxis werden diese Rechte in Österreich leider nur sehr unzureichend gelebt, wenn überhaupt. Laut einer Studie der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2018 sind Kinder und Jugendliche beispielsweise in nur 3 % der untersuchten Medienberichte, die sie betreffen, vorgekommen.
Um dem entgegenzuwirken und um die Kinder und ihre Rechte in der Steiermark sichtbarer werden zu lassen, initiierte das Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14 eine gemeinsame Kooperation mit Der WOCHE Graz. Seit Oktober 2023 bekommen Kinder unter dem Titel „TrauDi! fragt nach“ die Möglichkeit bekommen, sich selbst und ihre Anliegen in der Printausgabe der WOCHE und online zu vertreten.