TrauDi! – Der Steirische Kinderrechtepreis 2025
„Gesundheit leben – Kindern Kraft und Stärke geben“

TrauDi! – Der steirische Kinderrechtepreis wird heuer bereits zum bereits 21. Mal unter dem Motto „Gesundheit leben – Kindern Kraft und Stärke geben“ verliehen. Unser heuriges Motto macht deutlich, dass körperliche und psychische Gesundheit sowie eine intakte Umwelt untrennbar mit einem gesunden Aufwachsen verbunden sind.
Wir suchen Projekte und Initiativen, die:
- … die körperliche Gesundheit von Kindern fördern, indem sie auf gesunde Ernährung, Bewegung und eine ausgewogene Lebensweise setzen.
- … sich für eine intakte Umwelt einsetzen und dadurch ein gesundes Aufwachsen aller Kinder möglich machen.
- … die psychische Gesundheit von Kindern präventiv unterstützen, um ein gesundes Umfeld für ihre Entwicklung zu schaffen.
- … das Bewusstsein für die Auswirkungen der digitalen Welt auf die Gesundheit von Kindern schärfen und ihnen helfen, ihre digitale Zeit bewusst und nachhaltig zu gestalten.
Reichen Sie bis 20. Juli 2025 Ihre Projekte oder Initiativen für den diesjährigen TrauDi! – Der steirische Kinderrechtepreis 2025 ein! Die Preisträger*innen werden bei der Gala der Kinderrechte am 14. November 2025 im Steiermarkhof ausgezeichnet.
Wir freuen uns auf Ihre Projekte und Initiativen!
Kategorien:
Projekte können in den Kategorien
- Außerschulische Projekte (Projekte eingereicht von Institutionen, Vereinen, Organisationen)
- Projekte in Schulen und Kindergärten (Projekte eingereicht von Schulen und Kindergärten)
- Förderpreis (Projekte in Eigeninitiative von Kindern)
eingereicht werden.
Die Siegerprojekte werden jeweils mit folgenden Preisgeldern belohnt:
- Preisgeld für Platz 1: € 1.000,-
- Preisgeld für Platz 2: € 500,-
- Preisgeld für Platz 3: € 300,-
- Förderpreis: € 500,-
Preisverleihung:
Die Preisträger*innen werden am 14. November 2025 bei der Gala der Kinderrechte im Steiermarkhof bekanntgegeben.
Rückfragen:
Bei Fragen und Anliegen stehen Ihnen unsere Projektverantwortlichen Martha Buchegger (martha.buchegger@kinderbuero.at) und Gabriele Schröfelbauer (gabriele.schroefelbauer@kinderbuero.at) gerne zur Verfügung!
Hier können Sie über unser Online-Formular Ihr Projekt für den TrauDi!-Preis 2025 einreichen!
Der steirische Kinderrechtepreis wird gefördert von Land Steiermark:

Kinderrechte
- Artikel 2: Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Artikel 3: Das Wohl des Kindes
- Artikel 4: Kinderrechte sollen nicht nur Buchstaben auf dem Papier sein
- Artikel 12: Recht auf Beteiligung
- Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
- Artikel 14: Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit
- Artikel 22: Flüchtlingskinder
- Artikel 23: Recht auf Förderung behinderter Kinder
- Artikel 24: Recht auf Gesundheit
- Artikel 25: Unterbringung und Betreuung
- Artikel 26: Soziale Sicherheit
- Artikel 27: Recht auf Versorgung
- Artikel 28: Recht auf Bildung
- Artikel 29: Recht auf umfassende Bildungsziele
- Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Artikel 42: Bekanntmachung der Kinderrechte
Projektverantwortliche*r
-
Martha Buchegger
Mag.a
+43 (0)316 90370 184
martha.buchegger@kinderbuero.atProjektleitung Kinder- und Familienfreundliche Gaststätten & Gala der Kinderrechte
-
Gabriele Schröfelbauer
BA
+43(0)650/833 66 17
gabriele.schroefelbauer@kinderbuero.atProjektleitung TrauDi! - Der Steirische Kinderrechtepreis | Kindergerechtigkeitscheck