Erklärungen für Kinder und Jugendliche

Erklärung sehr junge Kinder (bis 5 J.)

… zum Vorlesen und Erklären für Eltern, Erziehungsberechtigte und Pädagog*innen geeignet.

Du kennst das bestimmt von zu Hause: Viele Dinge müssen geplant und organisiert werden. Wann und was gibt es zu essen? Wer macht den Einkauf?  Wer passt auf dich auf, wenn deine Eltern arbeiten müssen? Viele Sachen, die zu entscheiden sind.

Über viele Fragen, die uns alle betreffen entscheiden oft auch Politikerinnen und Politiker gemeinsam. Für die Gemeinde in der du wohnst oder auch für die ganze Steiermark. Jedes Bundesland in Österreich hat einen Landtag. Du kannst dir den Landtag wie eine große Versammlung vorstellen, in der zum Beispiel Gesetze beschlossen werden.

Nun wissen diese Politikerinnen und Politiker oft aber nicht genau, was für dich besonders wichtig ist, oder wo du gerne etwas verbessert hättest. Vielleicht hast du keinen Spielplatz in der Nähe oder fühlst dich auf dem Schul- oder Heimweg nicht ganz sicher? Damit die Politikerinnen und Politiker besser verstehen können, was DU gerade brauchst, gibt es den POSTKASTEN FÜR KINDERANLIEGEN.

Die Person, die dir das ganze gerade vorliest oder erklärt, kann dir helfen einen Wunsch oder eine Bitte aufzuschreiben und an uns – das Kinderbüro – zu senden, damit wir „die Postkarte“ dann an die Politikerinnen und Politiker im Landtag weiterleiten können. Sie wissen Bescheid und antworten so schnell sie können (das kann manchmal ein bisschen dauern, Politikerinnen und Politiker haben sehr viel zu tun). Diese Antwort kann die Person, die dir beim Aufschreiben geholfen hat, dann auch wieder vorlesen und erklären.

Das ist der Sinn des POSTKASTENS FÜR KINDERANLIEGEN. Du wirst gehört, die Politikerinnen und Politiker kennen deine Wünsche und Bedürfnisse und können dann so bessere Entscheidungen (für Kinder) treffen.  Denn die Kinderrechte sind dafür da, dass du deine Meinung sagen darfst, diese gehört wird und sie wann immer es geht bestmöglich berücksichtigt wird.

Du hast bestimmt schon gehört, dass in Österreich immer wieder „gewählt“ wird. Bestimmt sind in deiner Klasse schon Elternvertreterinnen und Elternvertreter gewählt worden und vielleicht habt auch ihr in deiner Klasse schon eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher gewählt. Für die Steiermark wird zumindest alle 5 Jahre ein „Landtagswahl“ abgehalten, in der alle Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können. Daraus wird dann der „Steiermärkische Landtag“ mit Politikerinnen und Politikern besetzt. Leider können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aber nicht an dieser Wahl teilnehmen.

Damit trotzdem auch diese Menschen, auch du, gehört werden und auch deine Anliegen, Wünsche und Beschwerden besser berücksichtigt werden hat der Steiermärkische Landtag und das Kinderbüro den POSTKASTEN DER KINDERANLIEGEN eingerichtet.

Wie funktioniert der Postkasten für Kinderanliegen?

Du kannst eine Postkarte mit deinem Anliegen im Landhaus (dort arbeitet der Steiermärkische Landtag) in den Postkasten werfen, oder du gibst dein Anliegen auf der Webseite des Kinderbüros in das Postkasten-Feld ein. Wenn du Hilfe brauchst, frag deine Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, sie helfen dir bestimmt.

Dieses Anliegen leiten wir dann an die Politikerinnen und Politiker weiter und deren Antwort findest du dann wieder auf unserer Webseite.

Damit wird dein Anliegen gehört und Politikerinnen und Bescheid wissen, was Kinder und Jugendliche wie du brauchen gibt es den Postkasten für Kinderanliegen! Denn die Kinderrechte sind dafür da, dass du deine Meinung sagen darfst, diese gehört wird und sie wann immer es geht bestmöglich berücksichtigt wird.

Erklärung für Kinder/Jugendliche (über 10 J.)

Der Steirische Landtag und seine Abgeordneten lenken zum Teil das gesellschaftliche Zusammenleben in der Steiermark. Das geschieht auch im kleineren Stil in den Gemeinden und in großen Stil im Nationalrat in Wien. Dort werden zum Beispiel Gesetze beschlossen.

Die Politikerinnen und Politiker, die im Landtag Steiermark arbeiten, werden von den wahlberechtigten Menschen in der Steiermark zumindest alle 5 Jahre neu gewählt. Man darf aber erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren wählen gehen.

Damit die Politikerinnen und Politiker aber auch die Anliegen und Wünsch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kennen, haben das Land Steiermark und das Kinderbüro, den Postkasten für Kinderanliegen ins Leben gerufen. Hier können alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren anonym ihre Anliegen entweder über den echten Postkasten im Grazer Landhaus (dort arbeitet der Steiermärkische Landtag) oder digital über den Online-Postkasten mitteilen.

Auf diese Weise soll auch dein Anliegen die Politiker*innen erreichen und berücksichtigt werden! Den die Kinderrechte, die auch in Österreich gelten, sind dafür da, dass du deine Meinung sagen darfst, diese gehört wird und sie wann immer es geht bestmöglich berücksichtigt wird.