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von Kinder- und Jugendanwältin Mag.a Denise Schiffrer-Barac
Kinder dürfen in vielen Ländern nicht wählen, weil viele Erwachsene meinen, dass Kinder noch zu jung sind, um solche Entscheidungen zu treffen. Aber: Kinder haben Rechte. Diese stehen in der UN-Kinderrechtskonvention stehen und sind ganz wichtig. Ein Kinderrecht ist, dass Kinder ihre Meinung sagen dürfen und Erwachsene ihnen zuhören, auch wenn sie noch nicht wählen dürfen. Das heißt, dass auch die Politikerinnen und Politiker die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern in ihrer Arbeit ernst nehmen sollten.
Bei Wahlen geht es um die Zukunft der Kinder und Jugendlichen. Deswegen brauchen wir Wege, damit Erwachsene Kindern zuhören. Dafür haben wir in der Steiermark viele Projekte zur Beteiligung von Kindern. Aber auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft setzt sich für die Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ein.
Es ist wichtig, dass die Politik die Stimmen der Kinder ernst nimmt. Gelebte Kinderrechten und politische Beteiligung tragen dazu bei, dass Kinder mehr Mitsprache bekommen. Beispiele dafür sind Jugendparlamente oder Beratungen, wo Kinder ihre Meinungen und Bedürfnisse einbringen können. Wenn du mehr mitsprechen willst, ist kannst du dich in der Steiermark an beteiligung.st wenden.