Verschärfte Corona-Regeln: Das Wichtigste für Familien und Kinder auf einen Blick
Abstand draußen plus Maske drinnen
Allgemein gilt die Abstandsregel von mindestens einem Meter im öffentlichen Raum im Freien zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben. In geschlossenen Räumen muss zudem eine Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende Maske getragen werden. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Treffen im Park und Outdoor-Spielplätzen
Parkanlagen bleiben offen. Im öffentlichen Raum nur noch maximal zwei Haushalte mit maximal sechs Personen (zuzüglich sechs Minderjähriger) außerhalb des privaten Wohnbereichs treffen. Die Einschränkung der zwei Haushalte gilt nur für organisierte Treffen. Zufälliges Aufeinandertreffen von Kindern aus unterschiedlichen Haushalten ist davon nicht erfasst. Auch dabei gilt aber die Abstandsregel.
Ausflüge mit Freund_innen
Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 6 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten zuzüglich deren minderjähriger Kinder treffen.
Ein Ausflug zweier Familien mit insgesamt vier Kindern und drei Erwachsenen ist beispielsweise zulässig. In dieser Variante entfällt die Mindestabstandspflicht.
Treffen im Garten
Gärten, Garagen oder Scheunen gelten nicht als privater Wohnbereich und sind daher von den Veranstaltungsregelungen der Verordnung erfasst. Das bedeutet, dass sich vor 20:00 nur Gruppen zu höchstens sechs Personen, die nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich maximal sechs minderjähriger Kinder, treffen dürfen.
Treffen in der Wohnung
In den privaten Wohnbereich greift die Verordnung gar nicht ein. Hier gibt es daher vor 20.00Uhr keine Beschränkung der Gästezahl. Rein rechtlich ist der Empfang von Besuch somit möglich. Wir empfehlen, die sozialen Kontakte zumindest unter den Erwachsenen aktuell entschieden einzuschränken! Kinder, die dringend ihre Spielkamerad_innen sehen wollen, bitte möglichst im Freien treffen lassen!
Wenn Kinder einander besuchen und drinnen spielen, bitte gleich zu Beginn des Besuchs die Hände waschen lassen, die Räume lüften. Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen Abstand halten oder besser die Wohnung gar nicht betreten und nur mit Mund-Nasen-Schutz!
Kindergärten und Pflichtschulen geöffnet
Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen sowie Polytechnische Schulen und Sonderschulen bleiben offen!
Zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen werden eingeführt: Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht wird ausgeweitet. Schulveranstaltungen wie Exkursionen oder Projekttage außerhalb der Schule finden nicht mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur sind erlaubt. An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden. Ausgenommen davon sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie etwa Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Weiterführende Infos zu Maßnahmen in den Schulen
Kindertransporte in Öffis
Ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz muss auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Haltestellen etc. getragen werden, zusätzlich zum – so möglich – Mindestabstand von einem Meter. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern und Schüler_innen: Dort kann der Abstand von einem Meter zwischen den Fahrgästen ausnahmsweise unterschritten werden, wenn auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands nicht möglich ist. Das Tragen von MNS gilt auch hier nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr!
Erstellt am 03.11.2020, alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen:
Lesen Sie auch unsere Empfehlungen für alle Erwachsenen, die mit Kindern zu tun haben:
WISSENSWERTES
- Wo bekommen Kinder und Jugendliche Unterstützung?Kinder und Jugendliche können sich bei Rat auf Draht unter der Notrufnummer 147 oder auf rataufdraht.at melden.