Die wichtigsten Kinderrechte in kindergerechter Sprache
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention ist eine schriftliche Vereinbarung, in der alle Rechte von Kindern aufgeschrieben sind. Österreich hat die Kinderrechtskonvention unterschrieben. Damit hat sich Österreich verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen und dafür zu sorgen, dass es allen Kindern gut geht.
Denn: Alle Kinder haben Rechte und alle Kinder brauchen Schutz
Information, Meinungsäußerung und Beteiligung
„Ich möchte, dass meine Eltern meine Meinung akzeptieren.“
Ganz gleich welche Meinung Kinder haben, sie dürfen sagen was sie denken, fühlen und glauben. Auch wenn die Erwachsenen eine andere Meinung haben, müssen sie den Kindern zuhören.
Denn: Kinder haben das Recht sich zu informieren, ihre Meinung zu sagen und mitzubestimmen, bei allen Lebensbereichen, die sie betreffen.
Artikel 12: Recht auf Beteiligung und Meinungsäußerung
Artikel 13: Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 17: Recht auf Zugang zu Medien und angemessener Information
Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
„Ich möchte, dass kein Kind geschlagen wird.“
Alle Kinder brauchen Schutz. Niemand darf Kindern eine Ohrfeige geben oder sie an Stellen berühren, die sie nicht wollen. Kinder dürfen nicht vernachlässigt, gequält, misshandelt oder missbraucht werden. Hilfe für betroffene Kinder und Familien gibt es bei Beratungsstellen und Kinderschutzzentren.
Denn: Alle Kinder müssen vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
Artikel 19: Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder Ausbeutung in der Familie
Artikel 32: Recht auf Schutz vor Kinderarbeit
Artikel 34: Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch oder Ausbeutung
Artikel 35: Recht auf Schutz vor Entführung oder Kinderhandel
Artikel 36: Recht auf Schutz vor Ausbeutung
Artikel 37: Recht auf Schutz vor grausamer Bestrafung und lebenslanger Freiheitsstrafe
Gesundheit, Nahrung, medizinische Versorgung
„Ich möchte, dass alle Kinder genug zu essen haben.“
Die Länder dieser Erde müssen dafür sorgen, dass Kinder genügend zu essen haben, ärztlich versorgt werden und in einer gesunden Umwelt aufwachsen können.
Denn: Alle Kinder haben ein Recht auf Gesundheit, Nahrung, medizinische Versorgung und eine gesunde Umwelt.
Artikel 24: Recht auf Gesundheit
Artikel 27: Recht auf Versorgung
Bildung
„Ich möchte, dass alle Kinder Spaß beim Lernen haben.“
Kinder sind neugierig und wollen alles wissen. Kinder sollen alles lernen und entdecken können was sie wollen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Kinder in die Schule gehen können. Das Lernumfeld muss alles tun, damit Kinder Freude am Lernen haben.
Denn: Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung.
Artikel 28: Recht auf Bildung
Artikel 29: Recht auf umfassende Bildungsziele
Freizeit, Spielen und Erholung
„Ich finde es traurig, dass viele Kinder keine Möglichkeit haben zu spielen.“
Kinder brauchen Freizeit, müssen sich erholen können und wollen spielen. Gerade mit ihren Freundinnen und Freunden wollen sie Zeit verbringen. Dafür brauchen die Kinder Orte, wo sie sich treffen, austauschen und ausprobieren können – vielleicht beim Klettern, beim Musik machen oder beim freien Spiel.
Denn: Alle Kinder haben ein Recht auf Kultur, Spiel und Freizeit.
Artikel 31: Recht auf Kultur, Spiel, Freizeit
Artikel 15: Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Eltern, Familie
„Ich wünsche mir, dass sich keine Eltern scheiden lassen.“
Alle Kinder wünschen sich mit den Eltern aufzuwachsen. Auch wenn diese nicht zusammenwohnen haben Kinder das Recht auf beide Elternteile. Geht das nicht, können sich zum Beispiel Pflegeeltern um das Kind kümmern.
Denn: Alle Kinder wollen Familie.
Artikel 9: Recht auf Kontakt zu den Eltern.
Artikel 10: Recht auf Förderung der Familienzusammenführung
Artikel 20: Recht auf Betreuung durch andere Menschen bei Lösung aus dem Familienverband
Schutz im Krieg und auf der Flucht
„Ich möchte nicht, dass so viele Kinder flüchten müssen.“
Kinder, die im Krieg oder auf der Flucht sind, müssen besonders geschützt werden. Es muss ihnen geholfen werden, dass sie mit ihrer Familie zusammen sein können. Ihre seelischen und körperlichen Verletzungen müssen bestmöglich versorgt werden.
Denn: Alle Kinder haben das Recht auf Schutz und Hilfe.
Artikel 22: Recht auf Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder
Artikel 38: Recht auf Schutz vor bewaffneten Konflikten
Artikel 39: Recht auf Genesung und Wiedereingliederung
Besondere Fürsorge und Förderung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
„Ich möchte gerne, dass alle Kinder auch die, die nicht so richtig sprechen können oder taub sind oder im Rollstuhl sind, die gleichen Möglichkeiten bekommen.“
Kinder mit besonderen Bedürfnissen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Sie sollen besonders gefördert und unterstützt werden, damit sie möglichst selbstständig leben können.
Denn: Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben das Recht auf Förderung und überall mitzumachen.
Artikel 23: Recht auf Förderung und Integration
Gleichheit
„Es stört mich, dass manche Kinder benachteiligt werden.“
Ganz egal woher ein Kind kommt, wo es wohnt und wieviel Geld es hat; ganz egal, welche Hautfarbe das Kind hat, ob es ein Mädchen oder ein Bub ist, ob es gesund ist oder krank – alle Kinder haben die gleichen Rechte.
Denn: Alle Kinder sind gleich und alle Kinder haben die gleichen Rechte.
Artikel 2: Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
Schutz der Privatsphäre
Kinder haben eigene Sachen. Tagebücher, Schultaschen, Handys und Zimmer. Niemand darf ohne das Kind zu fragen die Sachen anschauen oder durchsuchen. Es darf auch niemand über ein Kind schlecht reden.
Denn: Auch Kinder haben das Recht auf ihr Privatleben und ihre Ehre.
Artikel 16: Recht auf Schutz der Privatsphäre
Diese Texte entstanden im Rahmen einer Kooperation von Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14, dem KinderParlament Graz und Radio Steiermark (13.11. bis 20.11.2016).