Der Start ins neue Schuljahr aus Kinder-(rechtlicher) Sicht

© gorodenkoff / 123RF.com

Der wichtigste Punkt aus Sicht der Kinder ist, dass Schule in Präsenz stattfindet. Regelmäßigkeit, geordnete Strukturen und die soziale Interaktion sind wesentlich für eine gesunde Entwicklung. Nach vielen Monaten der Unsicherheit, Entbehrung und Rücksichtnahme sollte alles darangesetzt werden, dass der Unterricht ab Herbst störungsfrei abgehalten werden kann. Dies sollte auch vorab klar kommuniziert werden, damit die Schüler*innen Ängste und Sorgen diesbezüglich abbauen und wieder Vertrauen dahingehend fassen können, dass ihr Recht auf umfassende Bildung und Entwicklung (Art. 27, 28 & 29 der UN-Kinderrechtekonvention UN-KRK) ernstgenommen wird. Wir begrüßen die angedachten Schutzmaßnahmen wie regelmäßige Testungen in den Schulen, die Umstellung auf die genaueren PCR-Tests, die Verwendung von Luftfiltern in den Schulräumen und Abwasseranalysen sowie die Impfaktionen für Kinder ab 12 Jahren in den Schulen.

Zwischen geimpften und ungeimpften Kindern dürfen jedoch keine Unterschiede gemacht werden. Kinder, die mangels Zulassung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Möglichkeit zur Impfung haben, dürfen nicht schlechter gestellt werden. Auch Kinder bzw. Jugendliche, die sich bewusst gegen eine Impfung entscheiden, oder jene, deren Eltern dagegen sind, dürfen nicht diskriminiert werden (siehe Art. 2 UN-KRK). Hier muss die persönliche Entscheidungsfreiheit respektiert werden! Bei den Überlegungen zur Maskenpflicht nur für ungeimpfte Schüler*innen entsteht der Eindruck, dass junge Menschen gegeneinander ausgespielt werden. Es darf kein Druck auf die Kinder ausgeübt werden, sich impfen zu lassen! Aufklärung und der Abbau von Ängsten diesbezüglich sind die einzigen Optionen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass Kinder umso sicherer sind je mehr Erwachsene in ihrem Umfeld geimpft sind.

Wir regen dazu an, dass die Schüler*innen direkt angesprochen werden. Dies könnte in Form eines Briefes an alle Schüler*innen geschehen, in welchem deren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie gewürdigt wird. Die notwendigen Maßnahmen für das kommende Schuljahr sollten im Sinne des Kinderrechts auf adäquate Information (Art. 17 UN-KRK) altersgerecht erklärt werden. Darüber hinaus sollten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit bekommen, Fragen zu stellen und Bedenken äußern zu können (siehe Art. 12&13 UN-KRK).

Die Aufarbeitung der Pandemie und deren Folgen für die Kinder sollte Teil des Unterrichts sein. Den Pädagog*innen sollten Tools und Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Themen der Kinder gemeinsam aufarbeiten zu können. In vielen Unterrichtsfächern wie Biologie, Psychologie, Geschichte etc. könnte so über und mit der Krise gelernt werden. Weiters fordern wir den weiteren Ausbau der Schulpsychologie sowie niederschwellige Beratungs- und Aufklärungsangebote im schulischen Bereich in Hinblick auf psychische Belastungen. Darüber hinaus sollten Impulse für Bewegung und Sport einen Schwerpunkt im kommenden Schuljahr bilden (siehe Art. 24 UN-KRK).

Erstellt am 4. August 2021