Kinderbeteiligung: Darf das Kind mitreden, verbessert sich das Familienklima

Wofür das Kinderbüro – Die Lobby für Menschen bis 14 seit über 20 Jahren gemeinsam mit vielen anderen Kinderrechtorganisationen schon seit Jahren eintritt, wird durch eine aktuelle Studie bestätigt: Kinderbeteiligung fördert die Entwicklung und wirkt sich wie im Artikel beschrieben positiv auf das Familienklima aus.

  • Kinder in sie betreffende Entscheidungen altersadäquat einzubinden macht Sinn!
    Sie fühlen sich dadurch wertgeschätzt, entwickeln ein höheres Selbstwertgefühl und lernen eigenständig und selbstverantwortlich zu handeln.
  • Kinder brauchen aber auch einen Rahmen, in dem sie selbst entscheiden können!
    Es ist nicht die Aufgabe von 8-oder 12-jährigen Kindern ihr ganzes Leben selbst zu bewerkstelligen. Sie brauchen einen Rahmen, der durch elterliche Verantwortung, Fürsorge und Verständnis bestimmt wird. Wichtig ist dabei, dass dieser Rahmen klar kommuniziert wird und für die Kinder verständlich und nachvollziehbar ist. Dann lernen Kinder auch soziale Interaktion und Kooperation.

Zu Missverständnissen könnte die Formulierung „Man sollte Kindern das Gefühl geben, das sie selbst Entscheidungen treffen können“ führen. Keinesfalls sollen Kinder manipuliert oder „pseudobeteiligt“ werden! Kinder sollen nicht nur „das Gefühl haben“ beteiligt zu werden, es geht um eine ernst gemeinte Berücksichtigung ihrer Meinungen und Anliegen.

Link zur Vorstellung der Studie auf ORF Science

Hier geht es zur Studie: A Little Autonomy Support Goes a Long Way: Daily Autonomy‐Supportive Parenting, Child Well‐Being, Parental Need Fulfillment, and Change in Child, Family, and Parent Adjustment Across the Adaptation to the COVID‐19 Pandemic – Neubauer – – Child Development – Wiley Online Library

Wie die Kinder im Alltag beteiligen? Anregungen finden Sie auf unserem Blog: Die Meinung der Kinder zählt – auch im Alltag, auch jetzt. | Kinderbüro (kinderbuero.at)


Artikel 12 und 13 der UN-Kinderrechtekonvention sichern Kindern zu, dass sie ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten frei äußern dürfen, und dass diese angemessen und entsprechend ihrem Alter und Reife berücksichtigt wird.
Das Österreichische Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder besagt in Artikel 4, dass jedes Kind ein Recht hat auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.