Zur Erinnerung: Jegliche Gewalt an Kindern ist verboten!

Für alle, die meinen, dass Mitteleuropa der „menschenrechtliche Nabel der Welt“ sei, sei eines Besseren belehrt! Gewalt an Kindern ist immer noch ein Thema, auch wenn mehr und mehr Länder gesetzlich nachziehen. So hat Frankreich eben erst ein Gesetz erlassen, dass die physische und psychische Gewalt an Kindern verbietet.

Dass aber auch ein gesetzliches Gewaltverbot nicht ausreichend ist, belegen Berichte und Statistiken. Fast die Hälfte aller österreichischen Eltern greifen beispielsweise laut den Österreichischen Kinderschutzzentren auf die Ohrfeige als Erziehungsmaßnahme zurück. Bewusstseinsbildung und Information sind gefragt.

Daher hier nochmals für alle in Österreich zur Erinnerung:

Das AGBG schreibt in § 137:

  • (1) Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, gleich.
  • (2) Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.

Seit September 1992 ist die Kinderrechtekonvention in Österreich in Kraft. Artikel 5 besagt:

  • (1) Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten.
Kinderpsychotherapie

In unserem TrauDi!-Büchlein “TrauDi! und das blaue Auge” wurde das Thema Gewalt an Kindern aufgegriffen. Dieses wurde 2016 mit dem Österreichischen Kinderschutzpreis MYKI  ausgezeichnet. Hier gibt es das Pixibuch zum Lesen.

 

Interessante Links zum Thema Gewalt an Kindern:

Gestärkte Kinderrechte: