Schutz von Kinderohren: Gesetzlich gibt es keine Regelung bei Veranstaltungen!
Nach der Faschingszeit meldete sich eine besorgte Mutter bei uns im Kinderbüro: Sie war gemeinsam mit ihrem Sohn auf einer Kinderveranstaltung, empfand den Lärmpegel als sehr hoch und fragte sich “ob das für Kinder so noch in Ordnung ist?”
Das wollten wir natürlich wissen! Laut Auskunft vom Umweltamt Graz – Referat für Lärmschutz, dem MA36 Wien (Veranstaltungscenter) als auch vom ÖAL – Der Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung gibt es keine gesetzlich verankerten Lärmgrenzen auf Kinderveranstaltungen. Ich wurde von allen Stellen auf das Steirische Veranstaltungsgesetz verwiesen, das keine Lärmschutzwerte beinhaltet.
Vom Umweltbundesamt gibt es eine Richtlinie, die nur wirksam ist, wenn sie von der Behörde als Auflage vorgegeben wird. (Jede Veranstaltung muss angemeldet werden und wird von den Behörden, i.d.R. vom Gemeindeamt, geprüft. Bei Bedarf werden Auflagen vorgegeben.) Beim in der Richtlinie angegebenen Wert wird allerdings auch nur vom gesunden Erwachsenen ausgegangen.
Somit obliegt es den VeranstalterInnen selbst, die Lautstärke auf ein moderates Level zu begrenzen, Bereiche direkt vor Lautsprechern oder Musikboxen abzusperren oder geeignete Gehörschützer zur Verfügung zu stellen. Ansonsten müssen Eltern selbst für den Schutz der Kinderohren sorgen.
Ich sehe Bedarf das Thema aufzugreifen, ExpertInnenmeinungen bzw. Empfehlungen einzuholen bzw. das Gespräch mit den zuständigen Stellen zu suchen. Stay tuned!
Interessante Links zum Thema
- Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen: http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0310.pdf
- Die Stadt Graz zum Thema Lärmschutz: http://www.umwelt.graz.at/cms/ziel/6664199/DE