Kinder, die auf ein barrierefreies Kinderwegenetz angewiesen sind, haben mit vielen Herausforderungen zu kämpfen und müssen sich oft mit einem sehr kleinen Bewegungsradius zufrieden geben. Dadurch werden Alltagswege, die für viele Kinder gelebter Alltag sind, unmöglich. In der Folge gehen für Kinder z.B. im Rollstuhl wichtige Lern, Kontakt-und Erfahrungsräume in der Entwicklung verloren. Planung, Umsetzung und Nutzung spielen gemeinsam eine große Rolle, um den Bewegungsradius für diese Kinder so groß wie möglich zu gestalten:

Planung

Kinder mit einer Bewegungs- und/oder Sinneseinschränkung benötigen ein funktionierendes Leitsystem als Unterstützung. Dieses stärkt sie immens für ein selbstständiges Vorankommen, ohne dieses sind sie auf Betreuungspersonen angewiesen. Ein Abbau von Barrieren durch bauliche Maßnahmen ist dabei unumgänglich.

 

Umsetzung

Geplante Maßnahmen dürfen im Rahmen der Umsetzung  nicht verloren gehen. Auch bei Umbauten bzw. kurz-/mittelfristigen Störungen wie z.B. Baustellen müssen die Maßnahmen ohne Abstriche wieder hergestellt werden. In diesem Zusammenhang ist eine kontinuierliche Sensibilisierung der Beteiligten im Straßenbau erforderlich/sinnvoll.

 

Nutzung

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Kinder mit einer Bewegungs- und/oder Sinneseinschränkung die Nutzung trainieren müssen, um sich die notwendigen Fertigkeiten für die selbständige Nutzung anzueignen. Für alle Mitmenschen braucht es zudem eine Sensibilisierung, dass eine Störung des Wegesystems sowie seiner Ausstattung für die betroffenen Menschen große Auswirkungen hat und eine Nutzung stark einschränkt bzw. unmöglich macht.

 

Nur wenn Planung, Umsetzung und Nutzung im Sinne dieses Wegenetzes ablaufen, kann man von einem funktionierenden barrierefreien Kinderwegenetz sprechen. Die Verantwortung dafür liegt bei allen Beteiligten.

Tipp!

Wir haben ein Handout entwickelt, das die wichtigsten Punkte für PlanerInnen und EntscheidungsträgerInnen sichtbar macht: DOWNLOAD

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Über die Autorin/den Autor:

Erika Wilfling-Weberhofer

Mag.a

Erika Wilfling-Weberhofer arbeitet bei der Steirischen Vereinigung für Menschen mit Behinderung (STVMB). Unter anderem ist sie dort für die Begleitung der SelbstvertreterInnen “Miteinander bewegend” oder der Inklusive Eltern-Kind Gruppe zuständig. Sie lebt mit ihrer Familie in Graz. Ihre ältere Tochter ist seit Geburt chronisch krank und hat eine Mehrfachbehinderung.

Artikel 23 der UN-Kinderrechtekonvention besagt, dass Kindern mit Behinderung eine besondere Förderung zusteht!