Bald geht’s wieder los! Gedanken zum Schulstart

In wenigen Wochen werden in ganz Österreich wieder zig tausende Kinder und Jugendliche in die Schule gehen – einige mit großer Vorfreude, manche weniger motiviert, aber wahrscheinlich alle mit der Frage, wie sich die Pandemie auf das kommende Schuljahr auswirken wird.

Seitens des Bildungsministeriums wurden in den letzten Tagen Regelungen verlautbart und sicher noch detaillierter an die Schulen kommuniziert werden. Bei aller gebotenen Vorsicht, sollten diese Regelungen aber im Sinne der Kinderrechte möglichst wenig einschränkend und vor allem nicht diskriminierend (auch im Vergleich mit Erwachsenen) gestaltet sein.

Aus diesem Grund hat das Kinderbüro exemplarisch aus den Kinderrechten heraus einige Punkte formuliert, die sich Behörden, Schulen, Pädagog*innen und Eltern bei allen Maßnahmen ins Bewusstsein rufen sollten:

Kinder haben das Recht auf Information.

„Covid-Maßnahmen“ werden per Gesetz, Verordnung und anderen juristischen Möglichkeiten erlassen und umgesetzt. Kinder haben ein Recht darauf ausreichend, umfassend und kindergerechter Form informiert zu werden sowie sich darüber auch auszutauschen und ihre eigene Meinung zu bilden. Dieser Informationspflicht auf Augenhöhe sollten Pädagog*innen, Eltern aber auch Behörden ausreichend nachkommen, denn schließlich betreffen viele der Maßnahmen die Kinder direkt!

Betreuungsmöglichkeiten sind essentiell.

„Covid-Maßnahmen“ wie Schließungen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bzw. Distance Learning stellen nicht nur die Eltern vor Herausforderungen, sondern betreffen auch die Kinder physisch und psychisch. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass trotz Pandemie hier eine ausreichende Unterstützung gewährleistet ist und muss im Besonderen bedacht nehmen auf erschwerende Umstände, die diese Situation für einzelne Kindern oder Gruppen von Kindern noch schwerer machen.


Soziale Sicherheit ist ein Thema.

„Covid-Maßnahmen“ haben die Grundlagen vieler Familien erheblich verändert, mitunter auch zerstört. Über die Zeit der Pandemie hinaus werden für viele Kinder soziale Sicherheit und Bildungschancen nachhaltig erschwert sein. Hier gilt es als Staat, aber auch als Gesellschaft für die zukünftigen Chancen aller Kinder einzutreten, mögliche Kluften zu verkleinern und den Kindern und Familien positive Perspektiven zu geben. Dieser Auftrag ist schon jetzt, während der Pandemie anzugehen und in allen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Das Recht auf Gesundheit ist umfassend.

„Covid-Maßnahmen“ schützen das Recht auf Gesundheit, das auch ein wichtiges Kinderrecht ist. Keines der vorher erwähnten Kinderrechte will das Recht auf Gesundheit in Frage stellen. Alle Maßnahmen sind vielmehr unter dem Blickwinkel aller Kinderrechte zu betrachten. Selbst im Bereich der Gesundheit dürfen psychische Belastungen und andere Erkrankungen nicht dem Covid-Virus zum Opfer fallen.

Behandlungen, Unterstützung und Hilfeleistungen müssen ungeachtet der derzeitigen Pandemie möglich und durchführbar bleiben, genauso wie Betreuung, Bildung und soziale Kontakte – all dies ist zentral für das „Wohl des Kindes“!