Armutsfalle Alleinerziehung
Eine alleinerziehende Mutter und ihr Kleinkind leben auf 30 m², also auf engstem Raum zusammen. Von einem Tag auf den anderen stellt der Kindesvater die monatliche Unterhaltsleistung ein, welche ohnehin schon weit unter dem sogenannten Regelbedarf von 240 Euro liegt. Die Kindesmutter fragt mehrmals nach dem Grund, warum er den Zahlungen plötzlich nicht mehr nachkommt. Sie erhält keine Antwort.
Die Mühlen…
Schließlich beantragt sie beim zuständigen Gericht einen Unterhaltsexekutionstitel und die Vorauszahlung des Gerichtes. Als einen Monat nach der Antragsstellung noch keine Verständigung des Gerichtes bei der Kindesmutter eingelangt ist, erkundigt sie sich, ob sich der Vater bereits zu der Sache geäußert habe. Das Gericht gibt an, den Antrag noch nicht übermittelt zu haben, mit der Begründung, dass die zuständige Stelle stark unterbesetzt sei. Es wird ihr versichert, dass der Antrag am selben Tag des Telefonates noch an den Kindesvater abgeschickt wird.
…mahlen…
Die Kindesmutter ist verzweifelt, denn ihre finanzielle Situation spitzt sich zu. Sie hat allein schon an die Kinderkrippe monatlich 320 Euro für die Betreuung des Kindes zu leisten, damit sie die Möglichkeit hat, ihrer Arbeit nachzugehen. Ihre Arbeit besteht aus zwei verschiedenen Dienstverhältnissen, weil sie von einem allein gar nicht leben könnte. Am Vormittag ist sie halbtägig in einem Betrieb beschäftigt und abends bzw. nachmittags arbeitet sie als Fitnesstrainerin.
Für ihr Kind hat sie kaum noch Zeit und trotzdem geht sich finanziell das Leben schwer aus. Die Mutter versucht eine größere Wohnung zu bekommen, damit das Kind einen angemessenen Platz hat, vielleicht auch ein eigenes Zimmer bekommen kann. Aber mit einem Halbtagsjob ist man nicht wirklich kredit- und pfändungsfähig. Somit wird wohl noch einige Zeit lang nichts aus der größeren Wohnung für die beiden. Die Kindesmutter fragt bei ihrem Dienstgeber an, ob sie ihr Stundenausmaß erhöhen könne, was leider nicht möglich ist. Des Weiteren sucht sie in ihrer Heimatgemeinde um einen Zuschuss zur Kinderbetreuungsstätte an – bis dato ohne Ergebnis. Außerdem lässt sie sich auf eine Warteliste für geförderte Wohnungen in der Gemeinde setzen. Überall heißt es warten, warten, warten.
…langsam.
Auch im Gericht vergehen weitere zwei Wochen bis dieses endlich eine Verständigung an die Kindesmutter schickt. Es solle zu einer Tagsatzung bei Gericht bezüglich der Unterhaltssache kommen, da der Kindesvater den angeforderten Unterhaltsbetrag für das gemeinsame Kind abgelehnt hat. In dieser Tagsatzung werden die beiden Elternteile von einem Rechtspfleger gehört und dann wird vom Gericht entschieden, wieviel der Kindesvater zu leisten habe.
Zweieinhalb Monate sollen bis dahin vergehen und noch einmal ein weiterer Monat bis es endlich einen Beschluss und somit einen Unterhaltsexekutionstitel geben wird. In der Zwischenzeit lastet der Großteil der finanziellen Ausgaben für das Kind bei der Mutter. Die Mühlen in Österreich mahlen, aber sehr langsam. So manche Alleinerziehende kommen an ihre Grenzen oder gar darüber hinaus.
Was kann man tun kann, wenn ein Elternteil mit den Unterhaltszahlungen säumig ist:
Schritt 1:
Erste Anlaufstelle ist je nach Wohnsitz das zuständige Amt für Familie und Jugend, das die Vertretung des Kindes übernimmt. Dort werden Beratung und Begleitung angeboten bzw. eine außergerichtliche Einigung der beiden Elternteile angestrebt.
Schritt 2:
Wird keine einvernehmliche Lösung erzielt, kann beim jeweiligen Bezirksgericht ein Antrag auf Forderung für Kindesunterhalt eingebracht werden. Dabei wird rechtskundig der Sachverhalt geklärt und der Antrag an die/den säumige/n Unterhaltsleister*in übermittelt.
Warten auf Stellungnahme (Frist 2 Wochen)
Keine Antwort bzw. Ablehnung des Antrages –„Tagsatzung“ (Termin mit Rechtspflegerin/Mediatorin mit den beiden Parteien)
Keine Tagsatzung möglich, weil Säumige/r nicht kommt, dann Feststellung des Einkommens und Festsetzung eines fälligen Unterhaltsbetrages
In der Folge rechtskräftiger Beschluss, bei weiterer Versäumnis Exekution möglich
In Österreich streckt der Staat für Kinder bis 18 Jahren Unterhaltsvorschüsse vor, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil säumig ist. Bei absolutem Versagen der/des Zahlungspflichtigen springt gemäß dem Unterhaltsvorschuss-Gesetz der Staat ein.
Herzlichen Dank an die betroffene Mutter, die uns an ihren Erfahrungen teilhaben hat lassen!
Links zum Thema:
- Kindesunterhalt (Digitales Amt Österreich)
- Infos zum Unterhalt (Stadt Graz)
- Infoblatt der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
- Plattform für Alleinerziehende in der Steiermark
- Alleinerziehend in der Corona-Krise: Ein Erfahrungsbericht. (Kinderrechte-Blog)
- Alleinerzieher: „Wenn man arm ist, macht man keinen Fehler zweimal“ (Der Standard)
Erstellt am 06.08.2020